Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag wird abgeschlossen, sobald das Appartement / Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder bereitgestellt wurde, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war. Die Vertragspartner sind zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, unabhängig von der Vertragsdauer. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der vereinbarte oder betriebsübliche Preis abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen, auch bei frühzeitiger Abreise. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten!

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